Aktualisiert
Trefferbild Schweiz
Grundsätze
Kommerzielle Beiträge werden am Anfang klar als Werbung oder bezahlter Inhalt bezeichnet. Auftraggeber, Gegenstand und Art der Zusammenarbeit müssen erkennbar sein. Redaktionelle Texte enthalten keine versteckten Kaufaufforderungen.
Werbepartner dürfen keine Sicherheits-, Regel- oder Rechtsaussagen bestimmen. Fachliche Behauptungen benötigen dieselben Quellen wie andere Inhalte. Angebote, Preise und Verfügbarkeit werden nicht ohne aktuelle Prüfung behauptet.
Jede Vereinbarung wird ausserhalb des Artikels inventarisiert und erhält eine eindeutige Kennung. Bezahlte Links werden technisch gekennzeichnet, zeitlich kontrolliert und nach Ablauf entfernt oder neu geprüft. Redaktion und Auftraggeber dürfen weder Herkunft noch Geltungsbereich einer Aussage verschleiern.